Wir von den Buckfastimkern Nord Ost e.V. freuen uns, das Sie sich für eine Mitgliedschaft bei uns interessieren. Freunde der Buckfast-Biene sind uns sehr willkommen.

Schön wäre es, wenn Sie sich aktiv im Verband engagieren und z.B. bei der Organisation und Durchführung einer der vielen Aktionen teilnehmen. Oder aber sie helfen dabei die Belegstellen zu führen, Begattungseinheiten aufzustellen oder einzusammeln. Vielleicht haben Sie Interesse in der Organisation des Verbandes mitzuarbeiten? Bitte zögern Sie nicht, jede helfende Hand ist uns willkommen – sprechen Sie uns an oder schreiben uns kurz per info@B-NO.de

Varianten der Mitgliedschaft


Folgende Varianten der Mitgliedschaften bieten wir an (siehe bitte auch Satzung und Beitragsordnung):

WordPress Table


Die Angaben in der Tabelle sind unverbindlich – entscheidend sind die Satzung, die Beitragsordnung und entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

1) Erst-Mitgliedschaft / Zweit-Mitgliedschaft
Jedes Mitglied (Ausnahme passives Mitglied / Fördermitglied) muss genau einmal Mitglied in der GdeB sein. Entweder als „GdeB Direktmitglied“ oder aber als „indirektes Mitglied“ über einen Landesverband/Buckfastverband. Im Falle „GdeB Direktmitglied“ ist das immer die „Erst-Mitgliedschaft“ – alle Mitgliedschaften in weiteren Landesverbänden werden dann automatisch „Zweit-Mitgliedschaften“. Ist ein Züchter dahingegen in mehreren Landesverbänden, so kann er sich jährlich zum 01.01. umentscheiden, über welchen Landesverband seine „Erst-Mitgliedschaft“ wahrgenommen werden soll. Weitere Mitgliedschaften in anderen Landesverbänden werden dann automatisch „Zweit-Mitglied“. Details siehe Beitragsordnung der GdeB. www.gdeb.eu
2) Bei minderjährigen Mitgliedern ist die Zustimmung zum Antrag sowie zum SEPA-Lastschriftverfahren durch einen gesetzl. Vertreter erforderlich.
3) Die Mitgliedschaft eines „aktiven Jugend-Mitglieds“ ändert sich beim Erreichen der Volljährigkeit zum 01.01. des darauf folgenden Kalenderjahres in „Aktives Voll-Mitglied“.
4) Für Neumitglieder, die nach dem 30.09. beigetreten sind, reduziert sich der Jahresbeitrag BNO auf 50%.
5) Der Abführbeitrag an die GdeB wird durch die Hauptversammlung der GdeB auf Basis des Haushaltsplans festgesetzt. Er gilt ab dem 01.01. des darauf folgenden Kalenderjahres, solange nicht anders vereinbart wurde. Für Minderjährige reduziert sich der Abführbeitrag auf 50% ( NEU – gilt ab 01.01.2026 ). Der Abführbeitrag reduziert sich bei einem Beitritt nach dem 01.07. auf 50%, bei Beitritt ab dem 01.10. auf 0% für das laufende Kalenderjahr. Der Abführbeitrag wird vom BNO eingezogen und zu 100% an die GdeB abgeführt. Details siehe bitte Beitragsordnung der GdeB www.gdeb.eu

Mitgliedsantrag


Ich möchte gern Mitglied der Buckfastimker Nord Ost e.V. werden. Ich habe folgende Dokumente

zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit dem Absenden des Formulars.


    Anrede

    Vorname

    Nachname

    Telefon

    Email
    Betreff

    Nachricht

    Bitte nochmals kontrollieren, dann bitte drücken.

    Haben Sie bitte einen Moment Geduld - Vielen Dank.


    Wir bedanken uns für die Anmeldung und werden kurzfristig die auszufüllenden Dokumente zusenden. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an mitglieder@B-NO.de . Wir freuen uns bereits auf eine spannende Zusammenarbeit.

    Der BNO-Vorstand

    DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner