Wir von den Buckfastimkern Nord Ost e.V. freuen uns, das Du Dich für eine Mitgliedschaft bei uns interessieren. Freunde der Buckfast-Biene sind uns sehr willkommen.

Schön wäre es, wenn Du Dich aktiv im Verband engagieren und z.B. bei der Organisation und Durchführung einer der vielen Aktionen teilnehmen. Oder aber Du hilfst dabei die Belegstellen zu führen, Begattungseinheiten aufzustellen oder einzusammeln. Vielleicht hast Du Interesse in der Organisation des Verbandes mitzuarbeiten? Bitte zögere nicht, jede helfende Hand ist uns willkommen – sprich uns an oder schreibe uns kurz per info@B-NO.de


Für die Betreuung unserer Mitglieder benutzen wir zusammen mit unserem Dachverband – der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker e.V. (GdeB)- die Vereins-Verwaltungs-Software „easyVerein.com“. Jedes BNO-Mitglied hat hier einen eigenen Account, welcher vom Mitglied im Mitgliederbereich (nach dem Login) als Profil verwaltet werden kann. Wenn Du weiter unten auf „zum Mitgliedsantrag“ gehst, wirst Du automatisch zu einem BNO-Mitgliedsantrag bei „easyVerein.com“ weitergeleitet.

Varianten der Mitgliedschaft


Folgende Varianten der Mitgliedschaften bieten wir an (siehe bitte auch Satzung und Beitragsordnung):

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Die Angaben in der Tabelle sind unverbindlich – entscheidend sind die Satzung, die Beitragsordnung und entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

1) Erst-Mitgliedschaft / Zweit-Mitgliedschaft – Jedes Mitglied (Ausnahme passives Mitglied / Fördermitglied) muss genau einmal Mitglied in der GdeB sein. Entweder als „GdeB Direktmitglied“ oder aber als „indirektes Mitglied“ über einen Landesverband/Buckfastverband. Im Falle „GdeB Direktmitglied“ ist das immer die „Erst-Mitgliedschaft“ – alle Mitgliedschaften in weiteren Landesverbänden werden dann automatisch „Zweit-Mitgliedschaften“. Ist ein Züchter dahingegen in mehreren Landesverbänden, so kann er sich jährlich zum 01.01. umentscheiden, über welchen Landesverband seine „Erst-Mitgliedschaft“ wahrgenommen werden soll. Weitere Mitgliedschaften in anderen Landesverbänden werden dann automatisch „Zweit-Mitglied“. Details siehe Beitragsordnung der GdeB. www.gdeb.eu
2) Bei minderjährigen Mitgliedern ist die Zustimmung zum Antrag sowie zum SEPA-Lastschriftverfahren durch einen gesetzl. Vertreter erforderlich.
3) Die Mitgliedschaft eines „aktiven Jugend-Mitglieds“ ändert sich beim Erreichen der Volljährigkeit zum 01.01. des darauf folgenden Kalenderjahres in „Aktives Voll-Mitglied“.
4) Für Neumitglieder, die nach dem 30.09. beigetreten sind, reduziert sich der Jahresbeitrag BNO auf 50%.
5) Der Abführbeitrag an die GdeB wird durch die Hauptversammlung der GdeB auf Basis des Haushaltsplans festgesetzt. Er gilt ab dem 01.01. des darauf folgenden Kalenderjahres, solange nicht anders vereinbart wurde. Für Minderjährige reduziert sich der Abführbeitrag auf 50% ( NEU – gilt ab 01.01.2026 ). Der Abführbeitrag reduziert sich bei einem Beitritt nach dem 01.07. auf 50%, bei Beitritt ab dem 01.10. auf 0% für das laufende Kalenderjahr. Der Abführbeitrag wird vom BNO eingezogen und zu 100% an die GdeB abgeführt. Details siehe bitte Beitragsordnung der GdeB www.gdeb.eu

Wir bedanken uns für Deinen Mitglieds-Antrag und werden diese Anfrage kurzfristig bearbeiten. Du erhältst in Kürze eine Registrierungs-Bestätigung an die hinterlegte Mail-Adresse sowie ein Passwort für den Mitgliederbereich. Bei Fragen oder Anregungen wende Dich bitte an mitglieder@b-no.de . Wir freuen uns bereits auf eine spannende Zusammenarbeit.

Der BNO-Vorstand

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